- Mitglied kann jeder werden. Über Neuaufnahmen entscheidet die
Vorstandschaft. - Jeden ersten Freitag im Monat ist Pflichtstammtisch. Erscheint ein
Mitglied zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr nicht, muß es 2.00 Euro
in die Kasse zahlen. - Über eventuelle Verschiebungen des Pflichtstammtisches entscheidet
die Vorstandschaft. - Bei Betreten des Stammlokals hat das Mitglied vor dem Hinsetzen zu
läuten, andernfalls ist 2.00 Euro in die Kasse zu zahlen. - Der Jahresbeitrag beträgt 10.00 Euro.
- Wehrpflichtige sind von allen finanziellen Leistungen befreit, vergessen
sie allerdings das Läuten, müssen sie ebenfalls 2.00 Euro in die Kasse bezahlen. - Die Vorstandschaft entscheidet über den Ausschluss eines Mitglieds.
- Die Mitgliedschaft endet mit Erklärung des Austritts oder der
Erklärung über den Ausschluss. Ferner erlischt die Mitgliedschaft mit Ablauf
des Kalenderjahres, in dem kein Beitrag oder keine ausstehenden Beträge
beglichen wurden. - Über die Auflösung des Vereins und der damit verbundenen Verwendung
des Vereinsvermögens kann ausschließlich in der Jahreshauptversammlung
entschieden werden. - Satzungsänderungen sind der Jahreshauptversammlung vorbehalten.
- Entstehen Zweifel an der Auslegung dieser Satzung, entscheidet die
Vorstandschaft.
Kai, den 03.01.2014
(Michael Moosner)
1. Vorstand